Kiefer / Lärche
Aushaltung:
Länge:
Erstlänge 15 – 19 m (mit vorheriger Absprache Waldwart 20 m möglich)
Zweitlänge 10 – 14 m mit Preisabschlag
Übermaß: 50 cm
Zopf:
Mindestzopf 17 cm mit Rinde
Stärken:
Der Mitteldurchmesser wird mit der Rinde oder durch anlegen eines Mittenrings gemessen.
Der Durchmesser ist durch zweimaliges messen im 90° Winkel gemittelt.
Rindenabzüge bei Messungen in Rinde: (diese sind nicht standardisiert und gelten nur als Richtwert)
bis 29 cm in Rinde 2 cm
ab 30 cm in Rinde 3 cm
ab 40 cm in Rinde 4 cm
Maximaler Stockdurchmesser: 60 cm
Bei überstarken Bäumen bitte vorher Rücksprache mit der WBV Geschäftsstelle halten.
Qualität:
Güte B: Frisch, gerade, gesund, keinesfalls grobastig, Kern nur leicht exzentrisch.
Güte C: Frisch, leichte Krümmung, gesund, einige starke Äste und Beulen.
Güte D: Starkastig, abholzig, blau, gekrümmt aber noch sägefähig; mit Faulflecken, die jedoch nagelfest sein müssen.
Langholz wird in den Qualitäten B, C und BC abgenommen.
Bereitstellung:
Mindestmenge 30 fm = 1 LKW
Wurzelanläufe beischneiden und Waldbart abschneiden. Die Äste sind stammeben vollständig abzutrennen.
Die Stammnummer, die Länge und der Mittendurchmesser mit Rinde sind am Stammfuß anzuschreiben.
WBV Holzliste für Stammholz ausfüllen und an die WBV Geschäftsstelle schicken.
Sonstiges:
Für Lärchen Langholz besteht bei den örtlichen Sägewerken eine gute Absatzmöglichkeit. Daher kann dieses Sortiment auch unter der Mindestmenge bereitgestellt werden.
Aushaltung Kiefer Aktuelle Längen:
Fixlängen 5,00 m + 10 cm Übermaß
! Bitte vorher Rücksprache mit der WBV Geschäftsstelle halten. !
Übermaß: 10 cm
Die Längen von 5,10 m und 3,70 m sind mit einer Toleranz von etwa 5 cm einzuhalten.
Längen von über 5,25 m und länger (dazu zählen auch einzelne Holzfasern) führen bei einigen Sägewerken zur Abstufung in die Güteklasse D.
Zopf:
Mindestzopf 17 cm mit Rinde
Stärken:
Der Mitteldurchmesser wird mit der Rinde gemessen.
Der Durchmesser ist durch zweimaliges messen im 90° Winkel gemittelt.Rindenabzüge bei Messungen in Rinde: (diese sind nicht standardisiert und gelten nur als Richtwert)
bis 29 cm in Rinde 2 cm
ab 30 cm in Rinde 3 cm
ab 40 cm in Rinde 4 cm
Maximaler Stockdurchmesser: 57 cm
Bei überstarken Bäumen bitte vorher Rücksprache mit der WBV Geschäftsstelle halten.
Qualität:
Güte BC: Frisch, leichte Krümmung, gesund, wenige starke Äste.
Güte CD: Starkastig, abholzig, blau, gekrümmt aber noch sägefähig; mit Faulflecken, die jedoch nagelfest sein müssen.
Fixlängen werden in den Qualitäten BC und CD abgenommen.
Bereitstellung:
Mindestmenge 15 fm. Kleinere Mengen müssen zu einem Sammellagerplatz gebracht werden.
Wurzelanläufe beischneiden und Waldbart abschneiden. Die Äste sind stammeben vollständig abzutrennen.
Der Mittendurchmesser ohne Rinde ist am Stamm anzuschreiben.
WBV Holzliste für Fixlängen ausfüllen und an die WBV Geschäftsstelle schicken.
Sonstiges:
Die Fixlängenpolterung erfolgt im 90° Winkel zur Straße. Fixlängen nicht in den Straßengraben kippen! Unterlagen verwenden.
Sondersortimente und CD-Holz sind getrennt zu lagern.
Starke Kiefern Erstlängen (Erdstammstücke) mit 5,10 m und einem Zopf von mindestens 40cm m.R. die Ast- und Beulenfrei sind und einen zentrischen Kern aufweisen können wenn sie im November oder Dezember gefällt werden einen höheren Preis bei einem anderen Sägewerk erzielen.
Sollten Sie solche Stämme haben melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle. Einzellstämme und Posten unter 10fm müssen auf einen Sammellagerplatz der von der WBV benannt wird geliefert werden.
Hinweise
Mitglied sein
Steuer-Nummer und Bankverbindung angeben
Holz sauber aufarbeiten
Holzmenge vor Einschlag melden
Holzlisten nur mit entsprechendem Formular
Wer Holz an öffentlichen Straßen lagert, trägt die alleinige Verantwortung für das Erfüllen der Verkehrssicherungspflicht. Er hat als zuständiger Waldbesitzer durch geeignete und ausreichende Sicherungsmaßnahmen dafür zu sorgen, dass das Laden und Abfahren des bereitgestellten Sortimentes mit dem Lkw gefahrlos möglich ist. Wird jemand in Folge einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht geschädigt, so haftet der verantwortliche Waldbesitzer für die eingetretenen Personen– und Sachschäden sowie für mögliche Folgekosten als alleiniger Schuldner. Keine Haftung übernimmt in einem solchen Fall der WBV Schierling. Das Holz muss ganzjährig an einer mit dem Lkw befahrbaren Straße abfuhrbereit gelagert sein! Holzpolter nicht unter Strom- und Telefonleitungen lagern.
Preisinformationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle und in den Versammlungen. Die Preise schwanken saisonal– und firmenbedingt. Die Preise sind zzgl. gesetzl. MwSt.
Datenschutzgesetz: Wir weisen alle Mitglieder hiermit darauf hin, dass Ihre personenbezogenen Daten gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes von uns erhoben, genutzt und gespeichert werden.
Um ihre Abrechnungen möglichst schnell und korrekt bearbeiten zu können, sind wir auf ihre Mithilfe und Unterstützung angewiesen. Geben Sie daher bitte Änderungen wie z.B. Anschrift, Kontoverbindung, Mehrwertsteuer (optierende Landwirte), Steuernummer, Tel- und Fax-Nummer rechtzeitig an uns weiter. Dadurch kann Zeit und Geld gespart werden.
Für fehlende bzw. falsche Steuernummern bei Abrechnungen haftet das einzelne Mitglied und nicht der Waldbesitzerverein.
Wiederholt haben wir Sie in Rundschreiben und Versammlungen darauf hingewiesen, Ihre Steuernummern sowie sonstige Änderungen zu melden. Das Korrigieren und Stornieren von Abrechnungen erfordert einen sehr hohen Zeit– und somit auch Kostenaufwand. Im Interesse aller anderen Mitglieder wurde beschlossen, dass dieser Mehraufwand in Zukunft an die Verursacher weitergegeben wird.