Fichte / Tanne
Aushaltung:
Länge:
Erstlänge: 16 – 19 m (mit vorheriger Absprache Waldwart 20 m möglich)
Zweitlänge: 8 – 15 m mit Preisabschlag
Übermaß: 40 cm
Zopf:
20 cm mit Rinde (mit vorheriger Absprache Waldwart bis zu 16 cm m.R. möglich)
Stärken:
Der Mittendurchmesser wird immer mit Rinde gemessen und angeschrieben.
Der Durchmesser ist durch zweimaliges messen im 90° Winkel gemittelt.
Rindenabzüge: bis 26 cm in Rinde 1 cm
ab 27 cm in Rinde 2 cm
ab 50 cm in Rinde 3 cm
Maximaler Stockdurchmesser: 60 cm
Bei überstarken Bäumen bitte vorher Rücksprache mit der WBV Geschäftsstelle halten.
Qualität:
Güte B: Frisch, gerade, gesund, keinesfalls grobastig, Kern nur leicht exzentrisch.
Güte C: Frisch, leichte Krümmung, gesund, einige starke Äste.
Güte D: Starkastig, abholzig, gekrümmt aber noch sägefähig; mit Faulflecken, die jedoch nagelfest sein müssen.
Langholz wird in den Qualitäten B, C und BC abgenommen. Auch frische Käferbäume können bereitgestellt werden.
D-Stücke sind unbedingt abzutrennen (gesundschneiden).
Bereitstellung:
Mindestmenge LKW-weise = ca. 30 fm
Wurzelanläufe beischneiden und Waldbart abschneiden. Die Äste sind stammglatt vollständig abzutrennen. Die Stammnummer, die Länge und der Mittendurchmesser mit Rinde sind am Stammfuß anzuschreiben.WBV Holzliste für Stammholz ausfüllen und an die WBV Geschäftsstelle schicken.
Sonstiges:
Bei Langholz ist zu beachten, dass nur noch wenige große Sägewerke dieses Sortiment verarbeiten. Somit ist der Käuferkreis eingeschränkt.
Bei abholzigen Bäumen ist die Wertschöpfung bei Fixlängen höher. Auch bei frischen Käferbäumen sind Fixlängen oft günstiger, da einzelne Abschnitte im Werk oft noch als frisch sortiert werden.
Aushaltung:
Länge:
4,10 m Verschnittlänge und D-Holz
5,10 m Hauptsortiment (nicht für D-Holz)
Übermaß: 10 cm
Zopf:
Mindestzopf 15 cm mit Rinde
Die Längen von 4,1 und 5,1 sind mit einer Toleranz von etwa 5 cm einzuhalten.
Längen von 5,29m und länger (dazu zählen auch einzelne Holzfasern) führen bei einigen Sägewerken zur Abstufung in die Güteklasse D.
Stärken:
Der Mitteldurchmesser wird immer mit der Rinde gemessen.
Der Durchmesser ist durch zweimaliges messen im 90° Winkel gemittelt.
Rindenabzüge: bis 26 cm in Rinde 1 cm
ab 27 cm in Rinde 2 cm
ab 50 cm in Rinde 3 cm
Maximaler Stockdurchmesser: 58 cm m.R.
Bei überstarken Abschnitten bitte vorher Rücksprache mit der WBV Geschäftsstelle halten.
Qualität:
Güte BC: Frisch, leichte Krümmung, gesund, einige starke Äste.
Güte D: Starkastig, abholzig, gekrümmt aber noch sägefähig; mit Faulflecken, die jedoch nagelfest sein müssen.
Fixlängen werden in den Qualitäten BC und D abgenommen.
Bereitstellung:
Mindestmenge 15 fm. Kleinere Mengen müssen zu einem Sammellagerplatz gebracht werden.
Wurzelanläufe beischneiden und Waldbart abschneiden. Die Äste sind stammglatt vollständig abzutrennen.
Der Mittendurchmesser ohne Rinde ist am Stamm anzuschreiben.
WBV Holzliste für Fixlängen ausfüllen und an die WBV Geschäftsstelle schicken.
Sonstiges:
Die Fixlängenpolterung erfolgt im 90° Winkel zur Straße. Fixlängen nicht in den Straßengraben kippen! Unterlagen verwenden.
Sondersortimente, Käferholz und D-Holz sind getrennt zu lagern.
Aushaltung:
Länge:
2,00 m oder 3,00 m
Stärken:
Mindestzopf 8 cm mit Rinde
Maximaler Durchmesser 30 cm
Baumarten:
Fichte, Tanne, Küstentanne
Qualität:
Papierholz muß frisch, gerade und gesund sein. Kein Käferholz! Keine Douglasien!
Bereitstellung:
Mindestmenge 20 rm. Kleinere Mengen müssen zu einem Sammellagerplatz gebracht werden.
Es gilt ein Übermaß von 4% (von Hand geschichtet), d. h. der Papierholzpolter soll 1,04 m hoch gesetzt werden.
Bei Maschinen geschichtetes Papierholz (auch mit Rückewagen) sind 6% einzuhalten.
Sonstiges:
Holz von 2 m Länge, das den oben genannten Qualitätsanforderungen nicht entspricht kann als FK Holz ebenfalls vermarktet werden. Dieses Holz ist unbedingt getrennt vom Papierholz bereitzustellen.
Hinweise
Mitglied sein
Steuer-Nummer und Bankverbindung angeben
Holz sauber aufarbeiten
Holzmenge vor Einschlag melden
Holzlisten nur mit entsprechendem Formular
Wer Holz an öffentlichen Straßen lagert, trägt die alleinige Verantwortung für das Erfüllen der Verkehrssicherungspflicht. Er hat als zuständiger Waldbesitzer durch geeignete und ausreichende Sicherungsmaßnahmen dafür zu sorgen, dass das Laden und Abfahren des bereitgestellten Sortimentes mit dem Lkw gefahrlos möglich ist. Wird jemand in Folge einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht geschädigt, so haftet der verantwortliche Waldbesitzer für die eingetretenen Personen– und Sachschäden sowie für mögliche Folgekosten als alleiniger Schuldner. Keine Haftung übernimmt in einem solchen Fall der WBV Schierling. Das Holz muss ganzjährig an einer mit dem Lkw befahrbaren Straße abfuhrbereit gelagert sein! Holzpolter nicht unter Strom- und Telefonleitungen lagern.
Preisinformationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle und in den Versammlungen. Die Preise schwanken saisonal– und firmenbedingt. Die Preise sind zzgl. gesetzl. MwSt.
Datenschutzgesetz: Wir weisen alle Mitglieder hiermit darauf hin, dass Ihre personenbezogenen Daten gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes von uns erhoben, genutzt und gespeichert werden.
Um ihre Abrechnungen möglichst schnell und korrekt bearbeiten zu können, sind wir auf ihre Mithilfe und Unterstützung angewiesen. Geben Sie daher bitte Änderungen wie z.B. Anschrift, Kontoverbindung, Mehrwertsteuer (optierende Landwirte), Steuernummer, Tel- und Fax-Nummer rechtzeitig an uns weiter. Dadurch kann Zeit und Geld gespart werden.
Für fehlende bzw. falsche Steuernummern bei Abrechnungen haftet das einzelne Mitglied und nicht der Waldbesitzerverein.
Wiederholt haben wir Sie in Rundschreiben und Versammlungen darauf hingewiesen, Ihre Steuernummern sowie sonstige Änderungen zu melden. Das Korrigieren und Stornieren von Abrechnungen erfordert einen sehr hohen Zeit– und somit auch Kostenaufwand. Im Interesse aller anderen Mitglieder wurde beschlossen, dass dieser Mehraufwand in Zukunft an die Verursacher weitergegeben wird.