Laubholz
Aushaltung:
Da die Aushaltung je nach Käufer variiert, bitte vorher in der Geschäftsstelle erfragen.
Zopf:
Mindestzopf 28 cm ohne Rinde
Stärken:
Der Mitteldurchmesser wird mit der Rinde gemessen.
Der Durchmesser ist durch zweimaliges messen im 90° Winkel gemittelt.
Rindenabzüge: bis 49 cm in Rinde 1 cm ab 50 cm in Rinde 2 cm
Bei überstarken Bäumen ab 7 Klasse bitte vorher Rücksprache mit der WBV Geschäftsstelle halten.
Qualität:
Güte B: Frisch, gerade, gesund, max. 1 Ast oder Beule je lfm mit = 5 cm Durchmesser, Rotkern = 1/3 des Durchmessers, max. 5 cm Drehwuchs pro lfm, keine Hagelschäden oder häufige Mondkrater.
Güte C: Frisch, leichte Krümmung, gesund, einige starke Äste und Beulen.
Stammholz wird in den Qualitäten B und C abgenommen.
Bereitstellung:
Mindestmenge 20 fm. Kleinere Mengen müssen zu einem Sammellagerplatz gebracht werden.
Die Stämme sind einlagig zu lagern damit bei der Übernahme die Qualität bestimmt werden kann.
Wurzelanläufe beischneiden und Waldbart abschneiden. Die Äste sind stammeben vollständig abzutrennen.
Keine S-Haken verwenden.
Der Mittendurchmesser ohne Rinde ist am Stamm anzuschreiben. WBV Holzliste für Langholz ausfüllen und an die WBV Geschäftsstelle schicken.
Buchen müssen von November bis Februar bereitgestellt werden.
Sonstiges:
Auch andere Laubhölzer können in den Wintermonaten vermarktet werden. Bitte vorher Rücksprache mit der WBV Geschäftsstelle halten.
Aushaltung:
Da die Aushaltung je nach Käufer variiert, bitte vorher in der Geschäftsstelle erfragen.
Zopf:
Mindestzopf 25 cm ohne Rinde
Stärken:
Der Mitteldurchmesser wird mit der Rinde oder durch anlegen eines Mittenrings gemessen.
Der Durchmesser ist durch zweimaliges messen im 90° Winkel gemittelt.
Der Rindenabzug bei Messungen in Rinde entspricht 10 % des Durchmessers.
Bei überstarken Bäumen ab 7 Klasse bitte vorher Rücksprache mit der WBV Geschäftsstelle halten.
Qualität:
Güte B: Frisch, gerade, gesund, keinesfalls grobastig.
Güte C: Frisch, leichte Krümmung, gesund, einige starke Äste und Totäste.
Güte D: Keine Holzbrütenden Insekten, Stamm muss sägefähig sein.
Stammholz wird in den Qualitäten B, C und D abgenommen.
Bereitstellung:
Mindestmenge 20 fm. Kleinere Mengen müssen zu einem Sammellagerplatz gebracht werden.
Die Stämme sind einlagig zu lagern damit bei der Übernahme die Qualität bestimmt werden kann.
Wurzelanläufe beischneiden und Waldbart abschneiden. Die Äste sind stammeben vollständig abzutrennen.
Keine S-Haken verwenden.
Der Mittendurchmesser ohne Rinde ist am Stamm anzuschreiben.
WBV Holzliste für Langholz ausfüllen und an die WBV Geschäftsstelle schicken.
Eichenstammholz kann nur in den Monaten November bis Februar vermarktet werden.
Sonstiges:
Auch andere Laubhölzer können in den Wintermonaten vermarktet werden. Bitte vorher Rücksprache mit der WBV Geschäftsstelle halten.
Aushaltung:
Da die Aushaltung je nach Käufer variiert, bitte vorher in der Geschäftsstelle oder beim WBV – Förster erfragen.
Stärken:
Der Mitteldurchmesser wird mit der Rinde oder durch anlegen eines Mittenrings gemessen.
Der Durchmesser ist durch zweimaliges messen im 90° Winkel gemittelt.
Rindenabzüge bei Messungen in Rinde:
bis 29 cm in Rinde 2 cm
ab 30 cm in Rinde 3 cm
ab 40 cm in Rinde 4 cm
ab 50 cm in Rinde 5 cm usw.
Bei überstarken Bäumen ab 7 Klasse bitte vorher Rücksprache mit der WBV Geschäftsstelle halten.
Qualität:
Güte B/C: Frisch, leichte Krümmung, gesund, einige starke Äste und Totäste.
Stammholz wird in der Qualität B/C abgenommen.
Achtung: Qualitäten sinken jährlich durch das Eschentriebsterben. Qalitative Eschen müssen belaubt besichtigt werden.
Bereitstellung:
Mindestmenge 20 fm. Kleinere Mengen müssen zu einem Sammellagerplatz gebracht werden.
Die Stämme sind einlagig zu lagern damit bei der Übernahme die Qualität bestimmt werden kann.
Wurzelanläufe beischneiden und Waldbart abschneiden. Die Äste sind stammeben vollständig abzutrennen.
Keine S-Haken verwenden.
Der Mittendurchmesser ohne Rinde ist am Stamm anzuschreiben.
WBV Holzliste für Langholz ausfüllen und an die WBV Geschäftsstelle schicken.
Eschenstammholz kann in den Wintermonaten bereitgestellt werden. Zu anderen Jahreszeiten bitte vorher Rücksprache mit der WBV Geschäftsstelle halten.
Sonstiges:
Andere Laubhölzer können nur in den Wintermonaten vermarktet werden. Bitte vorher Rücksprache mit der WBV Geschäftsstelle halten.
Bitte vorher Rücksprache mit der WBV Geschäftsstelle halten.
Hinweise
Mitglied sein
Steuer-Nummer und Bankverbindung angeben
Holz sauber aufarbeiten
Holzmenge vor Einschlag melden
Holzlisten nur mit entsprechendem Formular
Wer Holz an öffentlichen Straßen lagert, trägt die alleinige Verantwortung für das Erfüllen der Verkehrssicherungspflicht. Er hat als zuständiger Waldbesitzer durch geeignete und ausreichende Sicherungsmaßnahmen dafür zu sorgen, dass das Laden und Abfahren des bereitgestellten Sortimentes mit dem Lkw gefahrlos möglich ist. Wird jemand in Folge einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht geschädigt, so haftet der verantwortliche Waldbesitzer für die eingetretenen Personen– und Sachschäden sowie für mögliche Folgekosten als alleiniger Schuldner. Keine Haftung übernimmt in einem solchen Fall der WBV Schierling. Das Holz muss ganzjährig an einer mit dem Lkw befahrbaren Straße abfuhrbereit gelagert sein! Holzpolter nicht unter Strom- und Telefonleitungen lagern.
Preisinformationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle und in den Versammlungen. Die Preise schwanken saisonal– und firmenbedingt. Die Preise sind zzgl. gesetzl. MwSt.
Datenschutzgesetz: Wir weisen alle Mitglieder hiermit darauf hin, dass Ihre personenbezogenen Daten gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes von uns erhoben, genutzt und gespeichert werden.
Um ihre Abrechnungen möglichst schnell und korrekt bearbeiten zu können, sind wir auf ihre Mithilfe und Unterstützung angewiesen. Geben Sie daher bitte Änderungen wie z.B. Anschrift, Kontoverbindung, Mehrwertsteuer (optierende Landwirte), Steuernummer, Tel- und Fax-Nummer rechtzeitig an uns weiter. Dadurch kann Zeit und Geld gespart werden.
Für fehlende bzw. falsche Steuernummern bei Abrechnungen haftet das einzelne Mitglied und nicht der Waldbesitzerverein.
Wiederholt haben wir Sie in Rundschreiben und Versammlungen darauf hingewiesen, Ihre Steuernummern sowie sonstige Änderungen zu melden. Das Korrigieren und Stornieren von Abrechnungen erfordert einen sehr hohen Zeit– und somit auch Kostenaufwand. Im Interesse aller anderen Mitglieder wurde beschlossen, dass dieser Mehraufwand in Zukunft an die Verursacher weitergegeben wird.