Windwurf, Borkenkäfer, Hagel und co. Schadholz fällt auf die eine oder andere Weise an. Wichtig im Sommer ist es dieses Holz sicher zu lagern bis es verkauft werden kann. Zu diesem Zweck stellt die WBV auch dieses Jahr wieder die bekannten Sammellagerplätze bereit. Um den Mehraufwand der Auslagerung interessanter zu machen, bietet die WBV an, sich als Mitglied an dem Sammelanträgen zur Insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung zu beteiligen.
Zusätzlich zum Holzgeld bekommen sie als Mitglied pro Festmeter Schadholz, dass sie auf den Sammellagerplatz verbringen und über die WBV verkaufen 12,-€ ausbezahlt, sobald die Förderung für das Jahr abgeschlossen wurde.
Die Förderung wird voraussichtlich Mitte April freigeschaltet werden und kann dann je nach Schadenslage bis Ende Oktober (optional auch länger oder kürzer nach ermessen des AELF) genutzt werden. Gerne können sie auch Kleinmengen ab 5 Festmetern pro Polter auf die Sammellagerplätze liefern, welche dann zusammengefasst werden und so zu verkaufsfähigen Einheiten zusammengefasst werden können. Bei Kleinmengen MUSS eine Holzliste zur Bereitstellungsmeldung mit gereicht werden.
Verkaufsfähige Einheiten, die alleine verkauft werden sollen, müssen mindestens 15fm haben.
„Bei dem aufzuarbeitenden oder zu bringenden Holz muss es sich um Schadholz (gebrochenes, geworfenes, bereits befallenes Holz oder um noch fängisches Holz nach Trocken-/ Hagelschaden) handeln. Regulär eingeschlagenes Holz ist nicht förderfähig.“ (Zitat aus dem Merkblatt zum Antrag auf Förderung von waldbaulichen Maßnahmen nach der Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (WALDFÖPR 2020) Vorbeugung und Bekämpfung rindenbrütender Insekten außerhalb von Schutzwald)
An der Sammelförderung können sie sich mit folgender Erklärung beteiligen: https://wbv-schierling.de/?jet_download=3896
WICHTIG: Das Holz muss auf einen amtlich anerkannten Sammellagerplatz gebracht werden. Eine Förderung über den Sammelantrag ist z.B. nicht möglich wenn das Holz zu Hause am Hof gelagert wird.
Holz das auf einen Sammellagerplatz gebracht wird bitte unbedingt mit Namen beschriften
Für weitere Möglichkeiten der Förderung können sie sich bei ihrem zuständigen Amtsförster melden oder sich mit Hilfe des Merkblattes informieren: https://www.waldbesitzer-portal.bayern.de/mam/cms01/wald/waldbesitzer_portal/dateien/merkblatt_rindenbr%C3%BCter_au%C3%9Ferhalb_sw_01.02.2022.pdf
Auch unser Team unterstützt sie gerne.
Wir wünschen ihnen ein Schadfreies Jahr.