Zuwendung zu einem klimaangepassten Waldmanagement.
Seit dem 11.11.2022 ist die Richtlinie für die Zuwendung zu einem klimaangepassten Waldmanagement veröffentlicht und seit dem 12.11.2022 kann die Förderung beantragt werden.
Alle Informationen zu der Förderung und der Antragsstellung finden sie unter www.klimaanpassung-wald.de. Die Richtlinie selber finden sie in den Veröffentlichungen des Bundesanzeigers.
Bitte beachten sie, dass die WBV entgegen der ersten Bundeswaldprämie nicht für die Antragsstellung oder die Bereitstellung von Unterlagen verantwortlich ist. Den Antrag müssen sie bei der FNR stellen, die auch für Fragen rund um die Förderung und die Antragsstellung zuständig sind.
Wenn sie den Antrag gestellt haben helfen wir ihnen gerne mit der Beantragung des PEFC Fördermoduls und der Anpassung ihrer Wälder an die Richtlinie weiter.